Wichtige Mitteilung zum Luftraum Flugplatz Grenchen – Gültig ab Sofort!!

Leider wurde die mit dem Flugplatz Grenchen (LSZG) ausgehandelte Sonderregelung / Vereinbarung zum Einfliegen von Gleitschirmen in die 5km Sperrzone rund um Flugplätze ohne aktive CTR nicht weiter verlängert.

Der Vorstand des DC Weissenstein bedauert dies sehr und ist bestrebt, in den kommenden Monaten zusammen mit dem Flugplatz Grenchen und dem SHV eine Nachfolgelösung auszuarbeiten. Diese neue Situation hat im speziellen am Abend nach 17:00 Uhr Auswirkungen auf Streckenflüge und Hike&Fly-Flüge die nördlich vom Flugplatz Grenchen gemacht werden.

Es gelten nun also bis auf Weiteres die allgemeinen Regelungen gemäss VLK §12 Abs. 1 für die Zeiten ohne aktive CTR rund um den Flugplatz Grenchen. Link zum geltenden Artikel in der VLK.

Das bedeutet konkret, dass das Einfliegen in die 5km Sperrzone gemäss den Betriebszeiten des Flugplatzes Morgens vor 09:00 Uhr (Lokalzeit) und Abends nach 17:00 Uhr (Lokalzeit) bis auf eine Höhe von 1050 m.ü.M. verboten ist. Während dieser Zeit ist die RMZ rund um den Flugplatz aktiviert und die Sperrzone mit dem 5km-Radius zusätzlich dazu aktiv / gültig.

Die Startplätze „Grenchenberg Bützen“ und „Bettlacherberg“ sowie die Landeplätze „Ried“ und „Zelg“ in Bettlach sind konkret von dieser Regelung betroffen und dürfen vor 09:00 Uhr (Lokalzeit) und nach 17:00 Uhr (Lokalzeit) nicht benutzt / angeflogen werden.

Die oben beschriebe Regelung (VLK §12 Abs. 1) gilt bei einer aktiven Kontrollzone (CTR) nicht und der Luftraum nördlich der Bahnlinie Biel – Solothurn, welcher ausserhalb der CTR liegt, darf gemäss den Betriebszeiten des Flugplatzes von 09:00 Uhr (Lokalzeit) bis 17:00 Uhr (Lokalzeit)  ohne Einschränkungen beflogen werden. Die genauen Betriebszeiten werden auf der Webseite des Flugplatzes publiziert.

Wichtig: Von 09:00 Uhr (Lokalzeit) bis 17:00 Uhr (Lokalzeit) ist nur die CTR Grenchen aktiv und die Startplätze „Grenchenberg Bützen“ und „Bettlacherberg“ sowie die Landeplätze „Ried“ und „Zelg“ in Bettlach dürfen ohne Einschränkungen benutz und angefolgen werden. Bitte informiere dich vor einem Flug auf der Webseite des Flugplatzes Grenchen über die Betriebszeiten der CTR.

Der Vorstand des DC Weissenstein bittet alle Gleitschirmpilotinnen und Gleitschirmpiloten diese ab sofort geltende Regelung ohne Ausnahmen zu berücksichtigen. Nur so kann der DCW in den kommenden Gesprächen als vertrauenswürdiger Partner und Vertreter aller Gleitschirmpilotinnen und -piloten gegenüber der Flugplatzbetreiberin auftreten. Danke für deine Unterstützung.